| Informationsveranstaltung zur neuen Rechtslage im Direktmarketing |
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| Geschrieben von: Thilo Christ | |||
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Frankfurt (pts/17.03.2010/11:28) - Nach der erfolgreichen Reihe an Informationsveranstaltungen zum Thema UWG- und BDSG-Novelle II und zur gesetzeskonformen Aufbereitung von personenbezogenen Daten für das Direktmarketing, hat MarketDialog das Event um das Thema strafrechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Gesetzesvorgaben erweitert. Das erste Event fand am 26. Februar 2010 in den Räumen von MarketDialog statt und aufgrund der hohen Teilnehmerzahl wird MarketDialog diese Veranstaltung am 16. April 2010 wiederholen. Die juristischen Auswirkungen für Unternehmen und Geschäftsführer bei Missachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen stellt Christian Rosinus von AC · Tischendorf Faust & Partner Rechtsanwälten vor. Detaillierte Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind unter http://www.marketdialog.com/events zu finden. Die neuen Gesetzte für das Direktmarketing und der Nutzung von personenbezogenen Daten sind seit 1. September 2009 beziehungsweise ab 1. April 2010 verbindlich in Kraft. Die Vorschriften sollen Privatpersonen sowie Geschäftsleute davor schützen, ungewollte Werbung zu erhalten. Daher hat der Versender von Werbematerialien eine Reihe an gesetzlichen Neuerungen zu beachten. (z.B. doppelte Einwilligung für die Verwendung von personenbezogenen Daten im Internet, schriftliche Einwilligung beim Telefonmarketing, etc.). Die ersten Informationsveranstaltungen von MarketDialog zum Thema Organisation und Vorbereitung der bestehenden Datenbestände haben deutlich gezeigt, dass sowohl große als auch kleine Unternehmen nicht ausreichend mit der neuen Gesetzeslage vertraut sind. Eine Umfrage unter Rechtsanwälten ergab zudem, dass mit einer genauen Prüfung der geplanten Direktmarketing-Kampagnen und mit einer großen Abmahnungswelle zu rechnen ist. Nach den neuen Gesetzen haften nicht nur Unternehmen beziehungsweise die Geschäftsführer für die Einhaltung der neuen Vorschriften, sondern im Zweifelsfall auch die Mitarbeiter, die wissentlich diese Gesetzeslage umgehen. Um dieses Risiko deutlich zu machen und um die entsprechenden Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, bietet die MarketDialog gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Christian Rosinus von AC · Tischendorf Faust & Partner eine neue Reihe an Informationsveranstaltungen an. Auf diesen Events werden die rechtlichen Konsequenzen im Direktmarketing detailliert besprochen sowie die nötigen Vorkehrungen zur Einhaltung der UWG- und BDSG-Novelle II vorgestellt. Agenda für das Business Breakfast am 16. April 2010: 9.00 Uhr Empfang und Kaffee am Morgen bei MarketDialog, Frankfurt 9.30 Uhr Begrüßung durch Helen Schütte-Hain, Geschäftsführerin der MarketDialog GmbH 9.45 bis 10.15 Uhr Herausforderungen der BDSG-Novelle II, Helen Schütte-Hain 10.15 bis 11.00 Uhr Datenschutz im Direktmarketing zur BDSG-Novelle II, Helen Schütte-Hain 11.00 bis 11.15 Kaffeepause 11.15 bis 12.00 Uhr Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken im Direktmarketing, Christian Rosinus, AC · Tischendorf Faust & Partner Rechtsanwälte 12.00 Uhr Ende der Veranstaltung und offene Gesprächsrunde MarketDialog GmbH® Pressekontakt TC Communications (Ende)
Aussender: MarketDialog [ Quelle: http://pressetext.com/news/100317019/ ]
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